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Strafrecht im neuen digitalen Zeitalter
Das Wichtigste aus dem Video
Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.
Transkriptautomatisch erstellt · 43 Zeilen
- Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren. Recht ist das Instrument, mit dem sich die demokratische Gesellschaft selber organisiert. Und Recht muss ich deshalb auch neuen Entwicklungen stellen und
- es kann kein Zweifel bestehen dass im allgemeinen Prozess der Digitalisierung zwei Trends eine ganz besondere Bedeutung für die Veränderung unserer Wirklichkeit haben. Das ist einmal das
- Thema Generative künstliche Intelligenz - ein kompliziertes Wort, aber vor anderthalb Jahren wusste noch niemand so richtig, was ist ChatGPT. Heute redet jeder darüber, wir sehen, wie Texte
- erstellt werden, wie Bilder erstellt werden, wie das gesprochene Wort imitiert werden kann. Und das führt natürlich zu der Frage: wie kann man das nutzen zum Positiven? Und da gibt es fantastische
- Anwendungsmöglichkeiten. Aber natürlich stellen sich auch Fragen des Missbrauchs. Das Thema Deep Fake ist ein großes Thema, also die die Nutzung von scheinbarem Filmmaterial, das Menschen
- vielleicht auch in ambivalenten Situationen darstellt - bishin auch zur Verarbeitung hin zu pornographischem Material. Das sind alles Fragen, wo man sich die Frage stellen muss:
- wie gehen wir damit als Gesellschaft um? Müssen wir da strafrechtlich mit umgehen, weil es hier einen so gewaltigen negativen Effekt auf die Betroffenen hat, dass wir das nicht tolerieren
- dürfen, dass wir auch hier mit der Ultima Ratio arbeiten müssen? Wir müssen uns die Frage stellen, wer macht das? Wie organisieren wir das? Wie nutzen wir Beweismittel, die im digitalen
- Bereich anstellen oder brauchen wir neue Regeln, um die überhaupt nutzen bzw. erheben zu können, um effektive Strafverfolgung möglich zu machen. Und ähnliche Fragen stellen sich unter dem
- Begriff Metaverse. Der ist so ein bisschen in den letzten Jahren in den Hintergrund gerückt. Aber man muss sagen, dass das wahrscheinlich auch ein sehr mächtig Trend ist. Große Unternehmen
- benennen sich sogar um, um dieses Wort "Meta" im Titel zu tragen. Und das bedeutet schlichtweg, dass neue virtuelle, digitale Räume erstellt werden, in denen man sich bewegen kann, in denen
- man kommunizieren kann, in denen sich Menschen bewegen und sich auch begegnen. Und überall da, wo Begegnungen stattfinden, gibt es Chancen. Man soll das gar nicht kleinreden. Die technischen
- Anwendungsmöglichkeiten sind enorm - nicht nur im Bereich der Kommunikation, nicht nur im Bereich der Freizeitgestaltung. Sondern auch bei der Optimierung von technischen Abläufen,
- digitale Zwillinge von Maschinen, von ganzen Produktionsstraßen geben neue Möglichkeiten, produktiver zu werden. Und das sind alles große Chancen, aber wo sich Menschen begegnen,
- da kann es eben auch zu Straftaten kommen. Und wir müssen uns darauf vorbereiten, wie wir damit umgehen, ob es überhaupt ganz neue Phänomene gibt, die man strafrechtlich
- erfassen muss. Oder wenn es Phänomene gibt, die wir heute schon strafrechtlich erfassen können, wie wir Strafverfolgung effektiv so betreiben, dass das Recht nicht nur auf dem Papier steht,
- sondern auch in der digitalen Welt. Metaverse kann eben auch ein Tatort sein. Ich bin sehr dankbar, dass ich hier heute mit meinem bayerischen Kollegen stehen kann, weil es zeigt, dass der
- manchmal so ein bisschen gescholtene Föderalismus - da gibt's immer der Leute, die sagen, digitale Phänomene und Föderalismus, das beißt sich -, dass wir in Deutschland schon gute Wege finden,
- damit umzugehen. Wir haben schon in letzter Zeit eine ganze Reihe von guten Initiativen gemeinsam auf den Weg gebracht. Ich denke alleine an die Digitalisierungsinitiative, wo ja Bundesländer und
- der Bund gemeinsam überlegt haben, wie kann man den maximalen digitalen Mehrwert für die Justiz aus einem investierten Euro holen? Und auch hier war es ein Anstoß aus der Justizministerkonferenz,
- war ein Impuls, der aus Bayern kam - dass wir uns eben mit diesen Phänomenen Metaverse und generativer künstliche Intelligenz aus der Perspektive des Strafrechts beschäftigen müssen.
- Für Strafrecht und Strafprozessrecht ist mein Haus natürlich federführend im Bund zuständig. Das ist Bundesrecht und deshalb war es klar, dass wir diesen Ball aufgreifen und hier auch
- gemeinsam die Veranstaltung gestalten. Einen letzten Gedanken will ich sagen: Ja, wir müssen uns auch Kriminalität im digitalen Raum stellen. Wir müssen uns die Frage stellen, brauchen wir den
- neues Strafrecht? Aber die Bürgerinnen und Bürger können sich drauf verlassen, dass uns das nicht ablenkt davon, dass wir natürlich auch in der nicht nur in der digitalen Welt uns anstrengen,
- Straftaten zu vermeiden und zu verfolgen. Niemand muss die Sorge haben, dass wir die analoge Welt vernachlässigen. Und auch vor dem Hintergrund der Ereignisse der letzten Tage möchte ich
- noch mal sagen, dass insbesondere Gewalt in der politischen Auseinandersetzung kein akzeptables Mittel ist. Wir haben anhand eines schlimmen Beispiels gesehen, dass in der politischen
- Auseinandersetzung Verrohung stattfindet. So eine Verrohung sehen wir auch im digitalen Raum, wenn Identitätsdiebstahl von Politikern stattfindet, wenn Deep Fakes produziert
- werden. Und das ist natürlich inakzeptabel. Aber noch viel inakzeptabler ist es, wenn wir natürlich sehen, dass physische Gewalt gegen Menschen ausgeübt wird, nur weil sie eine politische
- Überzeugung haben. Wenn Ehrenämtler die Angst haben müssen, dass wenn Sie sich für unsere Demokratie engagieren, dass sie angegangen werden. Und da spreche ich, glaube ich, auch
- im Namen aller Beteiligten, dass man noch mal eins unmissverständlich klarstellen muss: Gewalt - egal von wem, egal gegen wen - ist völlig inakzeptabel. Erst recht in der politischen Auseinandersetzung.
- Und bei allen unseren Anstrengungen, die wir im digitalen Bereich machen, müssen die Bürgerinnen und Bürger keine Sorge haben, dass wir die analoge Welt vernachlässigen. Beide Sphären menschlicher
- Kommunikation menschlicher Begegnung sind keine rechtsfreien Räume und die physische Integrität, Leib und Leben, sind so wichtige Rechtsgüter, dass die Schutzpflicht des Staates ist,
- auf allen Ebenen die wirksam zu schützen. Herzlichen Dank. Bitte, Herr Eisenreich. Danke schön auch von meiner Seite aus ein herzliches Grüß Gott. Der Anlass für die
- heutige Fachkonferenz waren zwei Anträge Bayerns letztes Jahr auf den Justizministerkonferenzen "Strafrecht im Metaverse" und "Strafrecht und künstliche Intelligenz". Warum hat habe ich,
- warum hat Bayern diese Anträge gestellt? Wir sind im Grunde genommen an der Schwelle in ein neues digitales Zeitalter durch den Einsatz von generativer künstlicher Intelligenz auch
- aufgrund der Entwicklung, dass es Metaverse bzw. Metaversen gibt. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns frühzeitig damit beschäftigen. Es gibt ja die große Frage:
- Formt das Recht die Technik oder die Technik des Recht? Meistens ist so, dass aufgrund der digitalen Entwicklung, aufgrund der Dynamik der technologischen Entwicklungen zunächst einmal die
- Technik da ist und dann der Staat versucht, wenn Lücken auftreten, wenn es Fehlentwicklungen gibt, zu regulieren, sozusagen hinterherzulaufen. Deswegen ist es wichtig, sich frühzeitig damit
- zu befassen. Meine Haltung ist, wir müssen verstehen, was in der digitalen Welt vor sich geht, was durch künstliche Intelligenz möglich ist. Wir wollen es aber dann auch nutzen. Und
- wenn Gefahren da sind, wenn Risiken da sind, dann müssen wir auch regulieren. Ein Bereich der Regulierung ist das Strafrecht. Deswegen muss man sich überlegen: Reichen unsere Straftatbestände
- aus? Es wird neue Arten bzw. Phänomene geben, wie Rechtsgüter verletzt werden. Möglicherweise brauchen wir auch ein neues Rechtsgut, das den digitalen Raum besser beschreibt. Wir brauchen
- auch die Möglichkeiten in der Strafprozessordnung. Und deswegen ist es gut und wichtig, dass heute hier Experten zusammengekommen sind, um sich wirklich frühzeitig mit diesem Thema
- zu beschäftigen und deswegen bin ich auch gerne aus München hier nach Berlin gekommen.